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Anony­mität bei Mehrfach­be­fra­gungen

In der Regel führt OmniQuest Einfach­be­fra­gungen durch, d.h. sobald eine Person an einer Befra­gung teilge­nommen hat, werden perso­nen­be­zo­gene Daten von den Antworten getrennt und nach Abschluss des Befra­gungs­pro­jektes gelöscht. Um jedoch Meinungs- oder Verhal­tens­än­de­rungen über einen festge­legten Zeitraum hinweg messen zu können, kann es notwendig werden, eine Person (nach erfolgter Einwil­li­gung) mehrfach zu befragen und perso­nen­be­zo­gene Daten zwecks erneuter Befra­gung zu speichern. Auch in diesem Fall wahrt OmniQuest die Anony­mität der Befragten:

Getrennte Aufbe­wah­rung

Adress­daten werden gespei­chert, um bei der folgenden Befra­gung wieder dieselben Personen errei­chen zu können, jedoch werden die Adress­daten getrennt von den gegebenen Antworten aufbe­wahrt. Nur über einen Code können Adresse und Antwort einander zugeordnet werden. Dieses Vorgehen heißt „Pseud­ony­mi­sieren“ und ist laut § 3 Abs. 6a des Bundes­da­ten­schutz­ge­setzes „das Ersetzen der Namens- und anderer Identi­fi­ka­ti­ons­merk­male durch ein Kennzei­chen zu dem Zweck, die Bestim­mung des Betrof­fenen auszu­schließen oder wesent­lich zu erschweren.“ Der Perso­nen­kreis mit Zugriffs­mög­lich­keit auf perso­nen­be­zo­gene Daten wird größt­mög­lich einge­schränkt.

Erklä­rung zur Daten­spei­che­rung

Adress­daten für Mehrfach­be­fra­gungen zu speichern ist nur dann erlaubt, wenn die Befragten bei der ersten Befra­gung infor­miert wurden und zugestimmt haben, dass ihre Adress­daten für Folge­be­fra­gungen aufge­hoben werden. Solange Adress- und Befra­gungs­daten im Institut zusam­men­ge­führt werden können, gelten auch die Befra­gungs­daten als perso­nen­be­zo­gene Daten im Sinne des Bundes­da­ten­schutz­ge­setzes und unter­liegen damit beson­ders strengen Anfor­de­rungen an den sicheren Umgang damit.