Paragraf 219a des Strafgesetzbuchs verbietet Werbung für Schwangerschaftsabbrüche. Strafbar ist demnach auch, wenn Ärzte öffentlich Schwangerschaftsabbrüche anbieten. Ein aktueller Kompromiss der Großen Koalition aus CDU/CSU und SPD sieht vor, dass Informationen über Schwangerschaftsabbrüche erlaubt werden, das Werbeverbot aber bleiben soll. Vielen geht der Kompromiss nicht weit genug, einige Politiker fordern die vollständige Abschaffung des Paragrafen 219a. Welche Variante befürworten Sie? Paragraf 219a…
  • …belassen, wie er ist 14% 14%
  • …anpassen: „Information ja, Werbung nein“ 49% 49%
  • …abschaffen 30% 30%
  • Bin mir nicht sicher 7% 7%

420 Teilnehmer

Erhebungszeitraum: 13.12.2018 – 17.12.2018

Der Quick Poll ist ein Instrument zur kurzfristigen Trendmessung unter beliebigen Teilnehmern aus dem OmniPanel und beansprucht keine Repräsentativität für sich.