Nach einem aktuellen Urteil des Europäischen Gerichtshofs dürfen Handydaten nun auch in minderschweren Fällen zur Strafermittlung und -verfolgung genutzt werden. Bislang war dies nur in besonderen Fällen, also bei schweren Straftaten oder Bedrohungen der nationalen Sicherheit, erlaubt gewesen. Unverändert bleibt, dass dies gegen den Schutz personenbezogener Daten und der Beeinträchtigung der Betroffenen abgewogen werden muss. Wie ist Ihre Meinung dazu?

  • Ich befürworte das neue Urteil 58% 58%
  • Ich lehne das neue Urteil ab 24% 24%
  • Bin mir nicht sicher 18% 18%

336 Teilnehmer

Erhebungszeitraum: 02.10.2018 – 05.10.2018

Der Quick Poll ist ein Instrument zur kurzfristigen Trendmessung unter beliebigen Teilnehmern aus dem OmniPanel und beansprucht keine Repräsentativität für sich.