Nach einem Gerichtsurteil dürfen Schwerstkranke in „extremen Notlagen“ Medikamente erhalten, um ihr Leben zu beenden. Das Gesundheitsministerium will dies künftig unterbinden. Damit weigert sich die Bundesregierung, ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zu beachten. Dieses hatte im März 2017 geurteilt, dass das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) Schwerstkranken den Kauf einer Selbsttötungsarznei in „extremen Notlagen“ nicht verwehren dürfe. Wie denken Sie darüber?
  • Ich befürworte Sterbehilfe 78% 78%
  • Ich lehne Sterbehilfe ab 8% 8%
  • Bin mir nicht sicher 14% 14%

328 Teilnehmer

Erhebungszeitraum: 02.07.2018 – 05.07.2018

Der Quick Poll ist ein Instrument zur kurzfristigen Trendmessung unter beliebigen Teilnehmern aus dem OmniPanel und beansprucht keine Repräsentativität für sich.