Das Dresdener Verwaltungsgericht hat entschieden, dass Kopfnoten, also Noten zum Sozialverhalten, in Sachsen auf Bewerbungszeugnissen nicht mehr erscheinen dürfen. Kopfnoten würden in das Persönlichkeitsrecht von Schülerinnen und Schülern eingreifen und die freie Wahl einer Ausbildungsstätte beeinträchtigen, so das Gericht. Wie stehen Sie zu Kopfnoten auf Bewerbungszeugnissen?
Befürworte ich48%48%
Lehne ich ab36%36%
Bin mir nicht sicher16%16%
389 Teilnehmer
Erhebungszeitraum: 14.10.2019 – 21.10.2019
Der Quick Poll ist ein Instrument zur kurzfristigen Trendmessung unter beliebigen Teilnehmern aus dem OmniPanel und beansprucht keine Repräsentativität für sich.
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