Bisher war es möglich, Hartz-IV-Empfängern bei Verletzung der Mitwirkungspflicht ihre Leistungen um 60 oder sogar 100 Prozent zu kürzen. Das Bundesverfassungsgericht hat nun entschieden, dass dies mit dem Grundgesetz nicht vereinbar sei und bei Verstößen gegen die Auflagen maximal um 30 Prozent reduzierte Leistungen möglich seien. Juso-Chef Kevin Kühnert fordert die komplette Abschaffung der Sanktionen. Wie stehen Sie zu den Hartz IV-Sanktionen? Ich befürworte…
  • die bisherigen Sanktionen (bis zu 60-100%) 31% 31%
  • die neue Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes (maximal 30%) 39% 39%
  • die vollständige Abschaffung der Sanktionen 23% 23%
  • Bin mir nicht sicher 7% 7%

268 Teilnehmer

Erhebungszeitraum: 06.11.2019 – 08.11.2019

Der Quick Poll ist ein Instrument zur kurzfristigen Trendmessung unter beliebigen Teilnehmern aus dem OmniPanel und beansprucht keine Repräsentativität für sich.