Ein Urteil des Landesarbeitsgerichts bestätigte, dass dienstliche SMS nicht in der freien Zeit gelesen werden müssen. Das Urteil fiel bereits im vergangenen September, wurde aber jetzt erst veröffentlicht. Im konkreten Fall war ein Notfallsanitäter weder telefonisch, per SMS oder E-Mail bezüglich einer kurzfristigen Dienstplanänderung erreichbar und erschien einfach wie geplant zum Dienst. Lesen Sie persönlich in Ihrer Freizeit dienstliche Nachrichten?
  • Ja 46% 46%
  • Nein 48% 48%
  • Bin mir nicht sicher 6% 6%

486 Teilnehmer

Erhebungszeitraum: 12.01.2023 – 23.01.2023

Der Quick Poll ist ein Instrument zur kurzfristigen Trendmessung unter beliebigen Teilnehmern aus dem OmniPanel und beansprucht keine Repräsentativität für sich.