Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass Verkäufer auf Onlinemarktplätzen wie Amazon nicht für die Produktbewertungen ihrer Kunden haften. Die Bewertungen seien klar vom Angebot getrennt und nicht dem Verkäufer zuzurechnen, so die Karlsruher Richter. Im konkreten Fall ging es um ein Klebepflaster, dem durch Kundenbewertungen eine schmerzlindernde Wirkung zugeschrieben wurde. Was ist Ihre Meinung? Eine Anbieterhaftung für Produktbewertungen…
  • Befürworte ich 44% 44%
  • Lehne ich ab 35% 35%
  • Bin mir nicht sicher 21% 21%

325 Teilnehmer

Erhebungszeitraum: 21.02.2020 – 27.02.2020

Der Quick Poll ist ein Instrument zur kurzfristigen Trendmessung unter beliebigen Teilnehmern aus dem OmniPanel und beansprucht keine Repräsentativität für sich.