Nach einem aktuellen Urteil des Oberlandesgerichts München darf Facebook die Accounts seiner Nutzer sperren, wenn diese in ihrem Profil statt ihres Namens ein Pseudonym verwenden. Facebooks Klarnamenpflicht sei rechtens, dadurch steige die Hemmschwelle für Hasspostings und generell rechtswidriges Verhalten im Internet, heißt es in der Urteilsbegründung. Netzaktivisten kritisieren Facebooks Klarnamenpflicht, da diese Maßnahme gegen die Anonymität im Netz gehe und eine nur geringe präventive Wirkung habe. Wie stehen Sie zu der Klarnamenpflicht auf Facebook?
  • Befürworte ich 61% 61%
  • Lehne ich ab 24% 24%
  • Bin mir nicht sicher 15% 15%

322 Teilnehmer

Erhebungszeitraum: 10.12.2020 – 16.12.2020

Der Quick Poll ist ein Instrument zur kurzfristigen Trendmessung unter beliebigen Teilnehmern aus dem OmniPanel und beansprucht keine Repräsentativität für sich.