Bisher gilt Fahren ohne Fahrschein als sogenannte „Leistungserschleichung“, die mit Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr geahndet werden kann. Das Schwarzfahren zählt damit zu den häufigsten Delikten, für die Ersatzfreiheitsstrafen verhängt werden – und für den Staat erhebliche Haftkosten verursachen. Ein Vorschlag der SPD sieht nun vor, die Strafbarkeit des Schwarzfahrens noch in diesem Jahr abzuschaffen. Der Deutsche Richterbund spricht sich ebenso für eine Reform der Gesetzgebung aus wie Linke, Grüne und Vertreter der Polizei. Verkehrsbetriebe und Kommunen kritisieren, dass die Antwort auf Passagiere ohne gültiges Ticket nicht die Anpassung geltenden Rechts sein könne. Wie stehen Sie zur Abschaffung der Strafbarkeit des Schwarzfahrens?
- Befürworte ich 37%
- Lehne ich ab 51%
- Bin mir nicht sicher 12%
568 Teilnehmer
Erhebungszeitraum: 13.10.2023 – 27.10.2023
Der Quick Poll ist ein Instrument zur kurzfristigen Trendmessung unter beliebigen Teilnehmern aus dem OmniPanel und beansprucht keine Repräsentativität für sich.
Neueste Kommentare