Der Bundesgerichtshof (BGH) berät aktuell darüber, ob die Aufnahmen von Dashcams, also an der Windschutzscheibe montierter Kameras, bei Verkehrsunfällen generell als Beweismittel gelten sollen. Derzeit entscheiden dies die Gerichte von Fall zu Fall, aus datenschutzrechtlichen Gründen werden die Aufnahmen nicht immer zugelassen. Wie ist Ihre Meinung zu diesem Thema? Die Aufnahmen von Dashcams sollten bei Unfällen vor Gericht als Beweis verwendet werden:
  • Immer 54% 54%
  • Nie 4% 4%
  • Wie bisher nach Einzelfallprüfung 39% 39%
  • Bin mir nicht sicher 3% 3%

364 Teilnehmer

Erhebungszeitraum: 12.04.2018 – 16.04.2018

Der Quick Poll ist ein Instrument zur kurzfristigen Trendmessung unter beliebigen Teilnehmern aus dem OmniPanel und beansprucht keine Repräsentativität für sich.