Das Bundesjustizministerium plant eine Entkriminalisierung von Unfallflucht ohne Personenschaden. Laut einem Eckpunktepapier des Justizressorts sollen Unfälle mit Fahrerflucht künftig als Ordnungswidrigkeit statt als Straftat eingestuft werden, wenn nur ein Sachschaden entstanden ist. Die bisherige Strafe von Geldbußen und bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe soll nur noch bei Unfällen mit Personenschaden gelten. Eine mögliche Alternative zur bisherigen Regelung wäre dann die Einführung einer Meldepflicht und Meldestelle für Unfallbeteiligte. Während Befürworter argumentieren, dass Autofahrer so nicht mehr unbestimmt lange am Unfallort warten müssen, befürchten Kritiker eine Abnahme des Verantwortungsbewusstseins im Straßenverkehr, da Fahrer sich ermutigt fühlen könnten, den Unfallort zu verlassen. Wie stehen Sie zu dem Vorschlag des Bundesjustizministeriums?

  • Befürworte ich 26% 26%
  • Lehne ich ab 59% 59%
  • Bin mir nicht sicher 15% 15%

327 Teilnehmer

Erhebungszeitraum: 25.04.2023 – 11.05.2023

Der Quick Poll ist ein Instrument zur kurzfristigen Trendmessung unter beliebigen Teilnehmern aus dem OmniPanel und beansprucht keine Repräsentativität für sich.