In einem neuen Urteil hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschieden, dass der Deutsche Fußball-Bund (DFB) Vereine weiterhin wegen des Verhaltens seiner Anhänger im Stadionumfeld mit Geldstrafen belegen darf. Fackeln Fußballfans also Pyrotechnik ab, muss der Klub dafür zahlen. Geklagt hatte der Regionalligist FC Carl Zeiss Jena, der im Jahr 2018 wegen Störungen durch eigene Fans zu knapp 25.000 Euro Strafzahlung verpflichtet worden war. Wie bewern Sie das Urteil?
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283 Teilnehmer
Erhebungszeitraum: 04.11.2021 – 10.11.2021
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