Anonymität bei Mehrfachbefragungen
In der Regel führt OmniQuest Einfachbefragungen durch, d.h. sobald eine Person an einer Befragung teilgenommen hat, werden personenbezogene Daten von den Antworten getrennt und nach Abschluss des Befragungsprojektes gelöscht. Um jedoch Meinungs- oder Verhaltensänderungen über einen festgelegten Zeitraum hinweg messen zu können, kann es notwendig werden, eine Person (nach erfolgter Einwilligung) mehrfach zu befragen und personenbezogene Daten zwecks erneuter Befragung zu speichern. Auch in diesem Fall wahrt OmniQuest die Anonymität der Befragten:
Getrennte Aufbewahrung
Adressdaten werden gespeichert, um bei der folgenden Befragung wieder dieselben Personen erreichen zu können, jedoch werden die Adressdaten getrennt von den gegebenen Antworten aufbewahrt. Nur über einen Code können Adresse und Antwort einander zugeordnet werden. Dieses Vorgehen heißt „Pseudonymisieren“ und ist laut § 3 Abs. 6a des Bundesdatenschutzgesetzes „das Ersetzen der Namens- und anderer Identifikationsmerkmale durch ein Kennzeichen zu dem Zweck, die Bestimmung des Betroffenen auszuschließen oder wesentlich zu erschweren.“ Der Personenkreis mit Zugriffsmöglichkeit auf personenbezogene Daten wird größtmöglich eingeschränkt.
Erklärung zur Datenspeicherung
Adressdaten für Mehrfachbefragungen zu speichern ist nur dann erlaubt, wenn die Befragten bei der ersten Befragung informiert wurden und zugestimmt haben, dass ihre Adressdaten für Folgebefragungen aufgehoben werden. Solange Adress- und Befragungsdaten im Institut zusammengeführt werden können, gelten auch die Befragungsdaten als personenbezogene Daten im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes und unterliegen damit besonders strengen Anforderungen an den sicheren Umgang damit.

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