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Freiwil­lige Selbst­ver­pflich­tung

Markt- und Sozial­for­schung, Anony­mität und Daten­schutz

Im Zusam­men­schluss mit weiteren seriösen Markt-, Meinungs- und Sozial­for­schungs­in­sti­tuten hat sich OmniQuest zusätz­lich zu den gesetz­li­chen Auflagen im ICC/E­SOMAR-Kodex und mit natio­nalen Richt­li­nien selbst verpflichtet, die Anony­mität sowohl der Befragten als auch der Auftrag­geber zu schützen. OmniQuest ist als Stelle, die perso­nen­be­zo­gene Daten verar­beitet, bei der Landes­be­auf­tragten für Daten­schutz und Infor­ma­ti­ons­frei­heit NRW angemeldet. Zudem hat OmniQuest einen Daten­schutz­be­auf­tragten bestellt, der für die Einhal­tung der gesetz­li­chen Bestim­mungen zum Daten­schutz zuständig ist.

Diese, teilweise gesetz­lich verpflich­tende, teilweise freiwillig vorge­nom­mene Selbst­re­gu­lie­rung wird bei OmniQuest sehr ernst genommen und im Tages­ge­schäft mit Inhalt gefüllt. Gerade vor dem Hinter­grund einer Vielzahl von Daten­schutz­skan­dalen, die in jüngster Vergan­gen­heit das Vertrauen der Öffent­lich­keit in privat­wirt­schaft­li­ches Gebaren beschä­digt haben, besteht darin eine wesent­liche Voraus­set­zung für erfolg­reiche Forschungs­ar­beit — zum einen aus recht­li­cher Sicht, zum anderen weil die von OmniQuest befragten Personen nur aus dieser Sicher­heit heraus bereit sind, Meinungen und Einstel­lungen mitzu­teilen.

OmniQuest ist an Meinungen inter­es­siert, jedoch nicht daran, die geäußerten Meinungen einzelnen Personen zuordnen zu können. Die von OmniQuest ausge­wer­teten Befra­gungen lassen keinen Rückschluss auf die befragten Personen zu. Perso­nen­be­zo­gene Daten werden in keinem Fall an Auftrag­geber weiter­ge­leitet. Nach Abschluss der Befra­gungs­pro­jekte werden alle perso­nen­be­zo­genen Daten gelöscht.

Teilnehmer von OmniQuest-Befra­gungen werden aufge­klärt über:

  • die Identität des Insti­tuts
  • den Zweck der Unter­su­chung
  • wie die Daten verar­beitet und genutzt werden
  • die Freiwil­lig­keit der Teilnahme
  • Hat der zu Befra­gende kein Inter­esse an einer Teilnahme, so wird dies akzep­tiert.

Bundes­da­ten­schutz­ge­setz (BDSG)

Der Bundes­be­auf­tragte für den Daten­schutz u. Infor­ma­ti­ons­frei­heit