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Freiwil­lig­keit

Freiwil­lige Teilnahme an Befra­gungen

Selbst­ver­ständ­lich ist die Teilnahme an Befra­gungs­ob­jekten absolut freiwillig und niemand ist dazu verpflichtet, Auskunft zu geben. Auch kann jeder Befra­gungs­teil­nehmer im Laufe des Inter­views die Entschei­dung fällen, das Inter­view zu beenden oder zu unter­bre­chen, um es zu einem späteren Zeitpunkt fortzu­setzen.