Technische und organisatorische Maßnahmen
Schulen und verpflichten
OmniQuest-Mitarbeitende werden auf den Datenschutz verpflichtet und für den gesetzmäßigen Umgang mit Daten geschult. Alle Arbeitsverträge und Rahmenvereinbarungen enthalten Verpflichtungserklärungen gem. §5 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zur Wahrung des Datengeheimnisses sowie Vertraulichkeitsverpflichtungen für den Umgang mit Befragungsunterlagen, Befragungsmethoden, Auswahlmethoden und Fragebogen. Verstöße führen zu Sanktionen, bis hin zur fristlosen Kündigung.
Trennen und löschen von personenbezogenen Daten
Bei telefonischen Befragungen werden Telefonnummern von einem Computer angewählt. Personenbezogene Daten werden direkt nach Abschluss des Interviews von den Befragungsdaten getrennt und nach Beendigung des Befragungsprojektes gelöscht. Die befristete Aufbewahrung dieser Daten bis zum Projektende dient lediglich und ausschließlich
- dem Zwecke der Qualitätskontrolle
- sowie der Ermöglichung einer Zuordnung von Personen, die sich nach erfolgter Kontaktaufnahme durch den Auftragnehmer nach dem Grund der Kontaktaufnahme und der Herkunft von Adressdaten zu erkundigen.
Zugriffs- und Übermittlungskontrolle
OmniQuest hat zum Zwecke der Zugriffs- und Übermittlungskontrolle von Befragungsdaten und personenbezogenen Daten eine Vielzahl von Maßnahmen ergriffen. Dazu gehören Zugangs- und Zutrittskontrollen zu den Räumlichkeiten des Instituts, Maßnahmen zur Zugriffskontrolle von Arbeitsplatzrechnern und Servern sowie Maßnahmen zur Übermittlungskontrolle von personenbezogenen Daten und Befragungsdaten. Alle Maßnahmen an dieser Stelle aufzuführen, würde den Rahmen sprengen.
Transparenz — Kontrollmöglichkeiten für Auftraggeber
Nach Anmeldung können sich Auftraggeber zu Prüfzwecken in den OmniQuest-Betriebsstätten von der Angemessenheit der Maßnahmen zur Einhaltung der technischen und organisatorischen Erfordernisse, der für die Auftragsdatenverarbeitung einschlägigen Datenschutzgesetze, überzeugen.
OmniQuest Gesellschaft für Befragungsprojekte mbH
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