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Der Unter­schied zwischen Marke­ting und Markt­for­schung

Wie erkenne ich den Unter­schied zwischen Telefon­mar­ke­ting / Werbung und einer Befra­gung zu Zwecken der Markt­for­schung?

Insbe­son­dere bei telefo­ni­scher Kontakt­auf­nahme kann es schwer fallen, seriöse Befra­gungs­in­sti­tute auf Anhieb von Unter­nehmen zu unter­scheiden, deren Haupt­an­liegen im Verkauf von oder der Werbung für Produkte oder Dienst­leis­tungen besteht und die die Durch­füh­rung von Befra­gungen ledig­lich vortäu­schen.

Das Gesetz gegen den unlau­teren Wettbe­werb (UWG) verbietet den telefo­ni­schen Werbe­anruf ohne die ausdrück­liche Einwil­li­gung des Anzuru­fenden. Jedoch scheint dieses Verbot wenig Ausstrah­lungs­kraft zu besitzen, wenn immer mehr Verbrau­cher negativ auf Anrufe reagieren und offenbar allzu oft durch unerbe­tene Anrufe beläs­tigt werden.

Im Jahr 2007 veröf­fent­lichte das forsa-Institut Zahlen, nach denen sich 86% der Bevöl­ke­rung durch unlau­tere Werbe­an­rufe beläs­tigt fühlen. Demnach belegte die Telekom­mu­ni­ka­ti­ons­branche den ersten Platz, gefolgt von Lotte­rien und Gewinn­spiel­firmen. Seit Jahren berichten zudem Verbrau­cher­zen­tralen bundes­weit über zahlreiche Beschwerden wegen unter­ge­scho­bener Verträge nach unerwünschter Telefon­wer­bung.

Solange aber Angeru­fene nicht zwischen seriöser Markt­for­schung und Telefon­mar­ke­ting unter­scheiden können, sind die Leidtra­genden dieser Entwick­lung nicht nur die Angeru­fenen selbst, sondern ebenso die seriösen Markt- und Meinungs­for­scher. Und umso wichtiger sind die formalen und inhalt­li­chen Erken­nungs­merk­male für seriöse Markt- und Meinungs­for­schung, wie sie OmniQuest betreibt:

Im Rahmen von OmniQuest – Privat­haus­halts­be­fra­gungen werden keine perso­nen­be­zo­genen Daten erhoben. Bei Unter­neh­mens­be­fra­gungen kann es in Ausnah­me­fällen zur Erhebung perso­nen­be­zo­gener Daten kommen, dies jedoch ausschließ­lich zum Zwecke der Versen­dung von Incen­tives (als Danke­schön für die Teilnahme an der Befra­gung) oder zum Zwecke der Versen­dung von schrift­li­chen Infor­ma­tionen über Inhalte, Zielset­zung und Auftrag­geber des Befra­gungs­pro­jektes.

  • OmniQuest bewirbt keine Produkte oder Dienst­leis­tungen und verkauft diese auch nicht.
  • Inter­viewer „aus Fleisch und Blut“ rufen bei den Befragten an, keine Compu­ter­stimmen.
  • OmniQuest lädt befragte Personen nicht zur Teilnahme an Gewinn­spielen ein. OmniQuest-Inter­viewer bitten den Angeru­fenen ledig­lich um einen kleinen Teil seiner Zeit, um Fragen zu einem vorab klar definierten Thema zu beant­worten.
  • Hat der zu Befra­gende kein Inter­esse an einer Teilnahme, so wird dies akzep­tiert.
  • Soweit aus Objek­ti­vi­täts­gründen bereits vor Beginn des Inter­views möglich, nennen OmniQuest-Inter­viewer immer den tatsäch­li­chen Auftrag­geber der Befra­gung.
  • Möchte sich der Befragte rückver­si­chern, so nennen OmniQuest-Inter­viewer Rückruf­num­mern, mittels derer die zu befra­gende Personen weitere Mitar­beiter von OmniQuest zwecks Rückver­si­che­rung errei­chen kann.
  • Hat der Befragte Rückfragen zum Thema Daten­schutz, so kann sie/ er sich mit allen Fragen an OmniQuest-Inter­viewer direkt oder an den bestellten Daten­schutz­be­auf­tragten des Unter­neh­mens wenden. OmniQuest weicht diesen Anliegen nicht aus, sondern nimmt sie ernst und erteilt gerne Auskunft.
  • Von allen Inter­view­er­plätzen aus wird eine Rufnummer übermit­telt und NICHT unter­drückt. Ruft die zu befra­gende Person unter der angezeigten Rufnummer zurück, so gelangt er/sie zunächst zu einer Telefon­an­sage, jedoch gibt es im Sprach­menü die Möglich­keit, sich direkt mit einem Mitar­beiter des Hauses verbinden zu lassen.
  • Perso­nen­be­zo­gene Daten, die alleine für die Kontakt­auf­nahme benötigt werden (Name und Telefon­nummer), werden daten­schutz­recht­lich konform direkt nach der Beendi­gung des Inter­views von den Antworten getrennt und nach Abschluss der Befra­gungs­pro­jekte gelöscht.
  • OmniQuest gibt der befragten oder der zu befra­genden Person jeder­zeit Auskunft über die Herkunft und den Umfang der (für die Dauer der Laufzeit des Befra­gungs­pro­jektes) zwischen­ge­spei­cherten perso­nen­be­zo­genen Daten. Voraus­set­zung dafür ist – die Nennung der Telefon­nummer, um nachvoll­ziehen zu können, im Rahmen welches Befra­gungs­pro­jektes die Person kontak­tiert wurde, um so die Herkunft der Telefon­nummer bestimmen zu können – dass die Anfrage vor Beendi­gung des Befra­gungs­pro­jektes erfolgt, da nach Beendi­gung alle perso­nen­be­zo­genen Daten gelöscht werden.

Der wesent­liche Unter­schied zwischen seriöser Markt- und Meinungs­for­schung – der sich OmniQuest verschrieben hat – und dem Bereich des Direkt­mar­ke­tings besteht in folgenden Aspekten:

  • Konse­quenter Schutz der Anony­mität des Befragten
  • Keine Weiter­gabe von Einzel­in­for­ma­tionen oder perso­nen­be­zo­genen Daten an Auftrag­geber
  • Kein Verkauf am Telefon, keine Werbung am Telefon
  • Absolute Trans­pa­renz in der Bezie­hung zum Auftrag­geber und zum Befragten in Sachen Daten­schutz